Sabsi`s Feinputz AGB
für einmalige Reinigung
1. Leistung
Firma Sabsi`s Feinputz erledigt Unterhaltsreinigung : Haushalts,- Reinigung von Büro und Praxisräumen, Treppenhausreinigung , Frühjahrsputz & Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie
2. Beginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Auftragserteilung seitens Kunde
3. Arbeitsbeginn
Der Haushalt des Kunden wird gemäss Aufgabenliste , das von den Vertragsparteien zusammen erarbeitet wurde , gereinigt.
4. Auftragsvolumen
Das Auftragsvolumen kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden.
Die umfassenden Dienstleistungsaufträge sind dem Leistungsangebot zu entnehmen.
Dieses Konditionenblatt bildet einen festen Bestandteil dieser Vereinbarung.
5. Preise, Konditionen, Fälligkeit
Die Kosten werden jeweils mittels Festpreises des Objektes ermittelt.
oder die Kosten werden jeweils mittels Stundenabrechnung
( 75 .–CHF Std. z. B. bei einmaliger Reinigung )
abgerechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 5 Tagen zu begleichen ,
bei Umzugsreinigungen bei Übergabe des Mietobjektes in bar .
Wenn der Auftragsgeber den Auftrag kurzfristig (innert 14 Tage) absagt,
muss der Auftraggeber eine Aufwandsendschädigung von 15 % vom vereinbarten Festpreis bzw.Std.Lohn.
Bei einer zweiten Mahnung behält sich Sabsi`s Feinputz das Recht vor , CHF 50.—
für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen,
werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt..
6. Schlüsselabgabe
Der Kunde übergibt der Firma Sabsi`s Feinputz einen Schlüssel seiner Haushaltung.
Der Schlüsselempfänger verpflichtet sich, mit dem Erhalt der Schlüssel,
zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden, betrifft.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt, ausserhalb der vereinbarten Zeiten strengstens untersagt.
Zusätzlich ist Sabsi`s Feinputz darum besorgt, dass die Schlüssel sorgfältig aufbewahrt
und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wenn der Kunde keinen Schlüssel rausgeben kann oder möchte, und den Schlüssel lieber deponieren möchte ,
muss gewährleistet sein , das der Schlüssel zum genannten Zeitpunk an der vereinbarten Stelle deponiert wird–
ist der Schlüssel nicht an dem vereinbarten Platz muss der Kunde trotzdem die vereinbarte Reinigungszeit bezahlen.
7. Reinigungsmaterial
Die Firma Sabsi`s Feinputz stellt alle erforderlichen Reinigungsmittel und Gerätschaften selbst.
Wünscht der Kunde spezielle Reinigungsmittel, werden diese vom Kunden zur Verfügung gestellt
und nach Angaben des Kunden verwendet.
Es werden von Sabsi`s Feinputz angeforderte spezielle Reinigungsmittel in Rechnung gestellt.
Die Microfaser & Baumwolltücher werden von uns zur Verfügung gestellt und gewaschen.
Sabsi`s Feinputz reinigt mit professionellen und möglichst umweltfreundlichen Reinigungsmitteln.
8. Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht
Sabsi`s Feinputz verpflichtet sich , keinerlei Informationen,
die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren , an Dritte weiterzugeben.
Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse.
Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass er einer Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt.
Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe Sabsi`s Feinputz ,
in irgendeiner Art und Weise schaden könnten.
Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses.
9. Konventionalstrafe
Bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen schuldet der Kunde
Sabsi`s Feinputz eine Konventionalstrafe in der Höhe des Auftragsvolumens
der vergangenen zwölf Monate für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Zusätzlich haftet der Kunde vollumfänglich für den die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden.
Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht zur Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen.
Sabsi`s Feinputz ist ausdrücklich berechtigt, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes
sowie die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und des Konkurrenzverbotes für die Zukunft zu verlangen.
10. Substitution
Sabsi`s Feinputz darf sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.
Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden.
11. Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren bei Meinungsverschiedenheiten,
vor der Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben
und dazu der Gegenpartei mindestens ausreichende Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.